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Einbruchschutz staatlich gefördert!

Seit 2015 können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse für Maßnahmen zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen. Alle Anträge werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt.

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