Panikschloss
Eine abgeschlossene Haustür schützt vor Einbrechern – jedenfalls ein bisschen. Trotzdem ist es nicht immer erlaubt, sie zu verschließen. Denn es gibt etwas, das mehr zählt als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner, hat ein Gericht entschieden.
Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nicht abgeschlossen werden. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 2-13 S 127/12). Die Begründung: Eine verschlossene Haustür behindert den Fluchtweg und kann die Bewohner in Gefahr bringen, wenn sie den Schlüssel nicht gleich parat haben. Der Schutz von Leben und Gesundheit ist aber wichtiger als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner.
In dem verhandelten Fall, über den das Fachmagazin „NJW Spezial“ berichtet, hatte die Wohnungseigentümergesellschaft beschlossen, die Haustür nachts zu festgelegten Zeiten abzuschließen. Die Richter entschieden, dass das den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht – und kippten den Beschluss.
Beste Lösung: Panikschloss
Bei einem Feuer etwa müssen Bewohner mitunter schnell fliehen. Da ist der richtige Schlüssel nicht immer griffbereit. Ist dann die Haustür zu, kann niemand raus – und die Bewohner sitzen in der Falle.
Eine Alternative, die beiden Bedürfnissen gerecht wird, kann laut "NJW Spezial" der Einbau einer Tür mit Panikschloss sein. Die lässt sich von außen verschließen und hindert Unbefugte damit am Zutritt zum Haus. Von innen geht sie jedoch auch ohne Schlüssel auf. Damit ist eine ungehinderte Flucht möglich.